Uns erreichen häufiger Anfragen, ob der Inspektionsbericht (Beiblatt) zum AU-Nachweis ist ausreichend sei.
Laut der gemeinsamen Information der Überwachungsorganisationen und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe für anerkannte AU- und GAP –Werkstätten (PDF-Datei) wird auf Seite 2 noch mal klargestellt, dass auch das Beiblatt ausreicht:
In der Anfangsphase ist der Ausdruck des DAkkS-Symbols mittels AÜK-Plus auf dem Nachweis noch nicht möglich. In diesen Fällen wird alternativ ein Inspektionsbericht zum AU-Nachweis (Beiblatt zum AU-Nachweis) mit dem DAkkS-Symbol erzeugt, der dem betroffenen Nachweis eineindeutig zugeordnet wird, um die Dienstleistung als akkreditierte Dienstleistung auszuweisen. Beiblätter mit handschriftlichen Eintragungen sind unzulässig.