FAQ

Option im Importagenten: "Vollständig empfangene Protokolle ungleich n.i.O. automatisch verbuchen."

Es gibt in den Einstellungen des Importagenten die Möglichkeit, einen Haken zu setzen, damit vollständig empfangene Protokolle automatisch verbucht werden („Vollständig empfangene Protokolle ungleich n.i.O. automatisch verbuchen“).

Je nach Konfiguration und Inhalt der Untersuchungen können die importierten Datensätze direkt abgeschlossen werden. Dabei würde auch automatisch ein Siegel zugeordnet werden. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss sich um eine bestandene Prüfung handeln. Bei nicht bestandenen Prüfungen müssen Sie immer spezifizieren, ob ein Siegel zugeteilt wurde oder nicht.
     
  2. Die XML-Exportdatei des Abgastesters muss die Informationen über evtl. reparierte Mängel beinhalten.
     
  3. In der Datei müssen das Datum und die Uhrzeit der Prüfung enthalten sein. Die Uhrzeit der Prüfung darf nicht mehr als eine Stunde in der Zukunft liegen (verglichen mit Datum/Uhrzeit des Windows-PCs auf dem der AÜK Plus Importagent gestartet ist).
     
  4. Die Prüfung darf nicht älter als der 1. Januar des Vorjahres sein.
     
  5. Die Exportdatei muss ferner die verantwortliche Person beinhalten. Die durchführende Person und die verantwortliche Person müssen im Menüpunkt „Personen“ erfasst sein (mit gültiger Schulung für die geprüfte Fahrzeugart zum Untersuchungszeitpunkt). Manche Abgastester liefern nur die durchführende Person. Im Hauptprogramm von AÜK Plus kann in Betrieben, in denen eine durchführende Person einer verantwortlichen Person immer fest zugeordnet ist unter „Einstellungen“ /  ,,AU-Fachkräftezuordnung“ die durchführende Person immer einer verantwortlichen Person zugeordnet werden.  
     
  6. Sollte die Prüfung bereits erfasst sein, wird eine zweite Prüfung mit zugeteiltem Siegel nicht automatisch abgeschlossen. Dies soll verhindern, dass aus mehrfach importierten Untersuchungen Probleme im Siegelbestand entstehen. 
     
  7. Die Fahrzeugidentnummer darf ausschließlich Buchstaben und Ziffern beinhalten. Der Buchstabe „O“ (und alle anderen Zeichen/Sonderzeichen) sind nicht erlaubt.
     
  8. Das Abgasmessgerät muss in der Exportdatei vorhanden sein (inkl. Hersteller und Seriennummer). Mit diesen Angaben wird in den Prüfmitteln gesucht, ob das Gerät in AÜK Plus vorhanden ist. Die Datei wird vom Programm auch mit Synonymen gesucht und verglichen. Falls das Gerät nicht vorhanden ist, wird es optional von dem Importagenten in den Geräten angelegt (dieses Verhalten kann mit einem Schalter in den Einstellungen des Importagenten unter Optionen an- bzw. abgeschaltet werden). Im Prüfmittel muss zudem für das Datum der Abgasuntersuchung eine gültige Kalibrierung erfasst sein.
     
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