FAQ Artikel für den SP-Adapter

2. Bei welchen Fahrzeugen muss der SP-Adapter verwendet werden?

Nur bei Nutzfahrzeugen (Lkw, Kraftomnibusse) mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2014 und für Anhänger mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2015 ist die Prüfung der sicherheitsrelevanten Fahrzeugsysteme mit der so genannten Software FSD.SP21 in Kombination mit einem freigegebenen EDV-Hilfsmittel und einem SP-Adapter über die verbaute On-Board-Diagnoseschnittstelle (OBD-Schnittstelle) verpflichtend durchzuführen (Schnittstellenprüfung).

Hinweis:
Eine Schnittstellenprüfung an Anhängern mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2015 ist noch nicht verpflichtend, da hierfür neben einem SP-Adapter auch das sogenannte Truck-Trailer-Interface (TTI) erforderlich ist. Eine Pflichtausstattung für das TTI nach Anlage VIIId StVZO besteht aktuell noch nicht. Voraussichtlich ab dem Jahr 2026 wird der Einsatz des TTI bei der SP an Anhängern mit elektronischem Bremssystem (EBS) vorgeschrieben. Bis dahin sind Prüfungen an solchen Anhängern ohne Schnittstellenprüfung mithilfe der Software FSD.SP21 (Vorgabenmodul) durchzuführen.

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